Die Grundrechte waren eine Gruppenaufgabe im Sommersemester 2016. Es galt, die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes sollten individuell gestaltet werden. Dabei war freigestellt, ob die Umsetzung digital oder analog erfolgt. Vorgabe war, dass die Akzidenz Grotesk in der Gestaltung auftauchen muss.
Ich entschied mich hierbei für den bekannten ersten Artikel des Grundgesetzes. Wie schon in vorherigen Projekten wählte ich hierbei den Bleisatz. Hier war die Akzidenz Grotesk in diversen Schnitten und Schriftgraden vorhanden. Um den Worten möglichst viel Freiraum zu bieten, teilte ich die Absätze auf bis zu zwei Seiten auf. Die leichte Transparenz des Papiers bot die Möglichkeit, die Absätze so zu gestalten, dass sich die einzelnen Teile sichtbar aufeinander beziehen. Diese Gestaltung ergibt gerade zwischen dem ersten und zweiten Absatz ein spannendes Zwischenspiel, das in der derzeitigen politischen Lage durchaus beabsichtigt ist.
Ein weiterer, von mir gestalteter Teil ist Artikel 18: die Grundrechtsverwirkung, die wohl den wenigsten bekannt sein dürfte. Diesen habe ich digital vor allem im schmalen Schnitt der Akzidenz Grotesk umgesetzt. Auf je einer eigenen Seite wird auf die Grundrechte verwiesen, die eine Verwirkung derselben nach sich zieht, sofern gegen sie verstoßen wird. Da es in Deutschland kaum solche Fälle gibt und bisher in der Richtung noch kein Urteil fiel, sind die meisten Seiten fast weiß. Jedoch habe ich zu bestimmten Grundrechten Beispiele gefunden, die scharf an der Grenze des Verstoßes agieren und sie entsprechend aufgeführt, angeordnet nach politischer Richtung.